Wer darf Anträge stellen, wer darf für oder gegen Anträge stimmen, und wer darf reden?

Bürgerversammlung 
Stimmrecht Rede- und  Antragsrecht
Stadtbezirks-/ GebietsbürgerInnen (EU-Angehörigkeit, über 18  Jahre)ja ja 
Gemeindeangehörige, die im  Stadtbezirk wohnen (kein melderechtlicher Wohnsitz erforderlich), auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Minderjährigenein ja 
Gemeindeangehörige (Münchnerinnen und Münchner), die nicht  im Stadtbezirk wohnennein kann durch  Beschluss der  Versammlung  erteilt werden
GemeindebürgerInnen, die nicht  im Stadtbezirk wohnen, aber dort ihren Gewerbebetrieb bzw. ihre  berufliche Niederlassung (nicht  als juristische Person) haben nein ja 
juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. vertreten  durch Bevollmächtigte oder Pressesprecher)nein nein 
VertreterInnen sonstiger Organisationen (Bürgerinitiativen, Elternbeiräte etc.) oder juristischer  Personen im eigenen Namen,  nicht im Auftrag der oder für die  Organisation bzw. juristische  Person (d.h. nur die eigene Auffassung bzw. Meinung darf ver treten werden, nicht die der Organisation bzw. juristischen Person)nein kann durch  Beschluss der  Versammlung  erteilt werden
oben nicht genannte Personen,  die Immobilien im Stadtbezirk  besitzennein kann durch  Beschluss der  Versammlung  erteilt werden
gewählte MandatsträgerInnen,  die nicht im Stadtbezirk wohnen,  aber örtlich zuständig sindnein soll durch Beschluss der  Versammlung  erteilt werden

Der einzige Unterschied zu einer Einwohnerversammlung: dort haben Gemeindeangehörige, die im Stadtbezirk wohnen (kein melderechtlicher Wohnsitz erforderlich), wie auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Minderjährige Stimmrechte.

Diese Informationen sind auch hier als PDF-Datei verfügbar.