Fahrradstraßen sind wichtige Bestandteile eines durchgängigen und leistungsfähigen Rad-Vorrangnetzes. Sie betreffen damit auch unmittelbar die Ziele des Radentscheid München (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 18.12.2019).
Leider hatte der Radentscheid keine Möglichkeit, an dieser wichtigen Beschlussvorlage mitzuwirken. Deshalb möchten wir mit dieser ausführlichen Stellungnahme auf die aus Sicht des Radentscheid notwendigen Ergänzungen und Anpassungen der
Beschlussvorlage hinweisen.
Zusammenfassung
Fahrradstraßen sollen den Radverkehr abseits der Hauptverkehrsstraßen bündeln und möglichst mit Bevorrechtigung gegenüber untergeordneten Straßen ein schnelles Vorankommen im Fahrradnetz ermöglichen.
Knapp 2 Jahre nach der Evaluierung des Pilotversuchs zu bevorrechtigten Fahrradstraßen hat nun das MOR eine umfangreiche Beschlussvorlage zu Fahrradstraßen vorgelegt. Der REM begrüßt die Einrichtung einer bevorrechtigten Route vom Petuelpark in Richtung Norden, die vorgeschlagenen Detailverbesserungen an den bestehenden Routen sowie die Absicht, Informationsdefizite in der Bevölkerung zu Fahrradstraßen durch verschiedene Maßnahmen abzubauen.
Bei anderen wichtigen Punkten sieht der Radentscheid noch Defizite und macht konkrete Verbesserungsvorschläge, um diese zu korrigieren bzw. zu ergänzen: Es werden nicht alle notwendigen Verbesserungen an den Pilotrouten in der Beschlussvorlage adressiert. Die Möglichkeit, einen sicheren und attraktiven Standard für Fahrradstraßen zu etablieren, wird nicht genutzt. Die Beschlussvorlage bleibt darüber hinaus in vielen Punkten wenig konkret und schöpft teilweise nicht einmal die Möglichkeiten der anwendbaren Gesetze und Regelwerke aus.
Wichtige Aspekte, wie die Oberflächenqualität der Fahrbahn oder die Einrichtung von Lieferzonen, um Behinderungen durch 2. Reihe-Parker zu minimieren, werden nicht thematisiert.
Auf freie Sichtbeziehungen soll zwar geprüft werden, Entscheidungskriterien sowie die Beschreibung eines Prozesses zur Verbesserung von Problemstellen fehlen jedoch. Zur Einführung von Fahrradzonen gibt es nur eine unverbindliche Absichtserklärung und die Aussicht auf ein langjähriges Pilotprogramm.